...

AGB Schweiz

§ 1 -Geltungsbereich
1.1  Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen Euroda GmbH und natürlichen und juristischen Personen (kurz Kunde) für das gegenständliche Rechtsgeschäft sowie gegenüber unternehmerischen Kunden auch für alle hin künftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde.
1.2 Wir kontrahieren ausschliesslich unter Zugrunderegelung unserer AGB.
1.3 Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer ABG bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen - gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen Zustimmung.

§ 2 - Angebote
2.1
Unsere Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Ihre Bestellungen werden mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung bindend (Vertrag).
2.3 Unsere Angebote in Offerten, Prospekten, Katalogen, Preislisten und sonstigen Produktbeschreibungen und Unterlagen - auch in elektronischer Form - sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung unverbindlich.

§ 3 – Lieferung und Leistung
3.1
Die in unseren Auftragsbestätigungen angegebenen Lieferzeiten und Liefertermine werden wir nach bestem Vermögen einhalten, sie gelten jedoch nur annähernd und sind insbesondere nicht als Fixtermine zu verstehen.
3.2 Befinden wir uns im Lieferverzug, besteht keine Haftung für den Verspätungsschaden oder den aus der Nichterfüllung entstandenen Schaden. Ihre Rechte beschränken sich darauf, die nachträgliche Erfüllung zu verlangen.
3.3 Bedingte Mehrkosten, die uns aufgrund des Bauverzugs anderer Gewerke entstehen, fallen zu Lasten des Auftraggebers.

§ 4 – Preise und Zahlungsbedingungen
4.1
Die Preise ergeben sich aus unserer jeweils gültigen Preisliste zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist.
4.2 Unsere Preise verstehen sich ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung netto zuzüglich der aktuell geltenden Mehrwertsteuer (MWST) ab unserem Lager. Sämtliche Nebenkosten, wie beispielsweise für Transportverpackung, Steuern, Versicherung, Fracht, Zölle, Dokumente etc., gehen zu Ihren Lasten.
4.3 Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Zahlungsfrist vierzehn (14) Tage netto ab Rechnungsdatum. Die Zahlung hat in Schweizerfranken zu erfolgen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist schulden Sie uns ohne Mahnung einen Verzugszins in der Höhe von 5% pro Jahr.
4.4 Müssen wir einen fälligen Rechnungsbetrag mahnen, sind wir berechtigt, eine Mahngebühr von CHF 20 pro Mahnung in Rechnung zu stellen. Eine Verrechnung Ihrer Forderungen gegen uns ist ausgeschlossen.      
4.5 Bei Forderungen aufgrund mehrerer Lieferungen bzw. Leistungen bleibt die Verrechnung von Geldeingängen auf die eine oder auf die andere Schuld uns überlassen. Der AG ist nicht berechtigt, wegen irgendwelcher Ansprüche, auch wenn sie aufgrund von Mängelrügen erhoben sind, mit seinen Zahlungen innezuhalten oder Zahlungen zu verweigern. Auch kann er mit etwaigen Gegenforderungen nicht aufrechnen, es sei denn, sie sind unbestritten oderrechtskräftig festgestellt.
4.6 Sachlich (z.B.: Anlagengröße, Baufortschritt, u.a.) gerechtfertigte Teillieferungen und -Leistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.

§ 5 Erfüllungsort und Gefahrenübergang
5.1
Angaben über die Lieferzeit sind unverbindlich. Wir kommen nur dann in Verzug, wenn wir die Umstände, die zum Ausbleiben der Leistung führen, selbst zu vertreten haben. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers wegen Verzugs oder Unmöglichkeit sind, ausser im Falle der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit sowie des groben eigenen Verschuldens, ausgeschlossen.
5.2 Wir liefern ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung ist. Bei entsprechender Vereinbarung mit Ihnen versenden wir die Produkte auch an einen anderen Bestimmungsort. Die Art der Versendung, insbesondere das Speditionsunternehmen, den Versandweg und die Verpackung, bestimmen wir. Der Abschluss von Transport- oder sonstigen Versicherungen bleibt Ihnen überlassen.
5.3 Die Gefahr des zufälligen Verlustes und des Unterganges der Produkte geht mit Übergabe der Produkte auf Sie über, beim Versendungskauf mit Übergabe der Produkte an unserem Lager oder Produktionsstandort an den Spediteur.

§ 6 Montage
6.1
Bei Fertigstellung des Vertragsgegenstandes, spätestens jedoch bei dessen Nutzungsbeginn haben wir das Recht auf Abnahme. Das Auftreten von geringfügigen Mängeln hat keine Verzögerung der Abnahme zur Folge, wir sind jedoch verpflichtet, die Mängel innerhalb angemessener Frist zu beseitigen. Verschieben sich die Fertigstellungstermine um mehr als 30 Tage aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, sind wir berechtigt, eine Teilabnahme zu begehren und diese Kosten in Rechnung zu stellen. Mit dem Datum der Abnahme oder der Teilabnahme geht die Gefahr der Beschädigung oder des zufälligen Untergangs der Leistung auf den Auftraggeber über.
6.2 Wir haben das Recht auf Teilabnahme vor Fertigstellung des Vertragsgegenstandes, sofern durch andere ausführende Unternehmen eine Gefährdung unserer erbrachten Leistung bestehen kann.

§ 7 Eigentumsvorbehalt
7.1
Die von uns gelieferte, montierte oder sonst übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Sie erklären hiermit Ihr Einverständnis zur Eintragung des Eigentumsvorbehalts in das dafür zuständige Register an Ihrem Wohnsitz / Domizil. Sofern die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts erforderlich wird, behalten wir uns das Recht vor, Ihnen die Kosten für die Eintragung des Eigentumsvorbehalts in Rechnung zu stellen.
7.2 Sie sind verpflichtet, die Produkte sorgfältig zu behandeln und gesondert aufzubewahren, insbesondere sind Sie verpflichtet diese auf eigene Kosten zu versichern. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter haben Sie auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und uns schriftlich zu benachrichtigen.
7.3 Sie sind berechtigt, die Produkte vor Übergang des Eigentums im Rahmen Ihrer üblichen Geschäftstätigkeit zum Marktwertweiterzuverkaufen; Sie treten jedoch bereits alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschliesslich MWST) an uns ab, die Ihnen aus der Weiterveräusserung gegen Ihre Kunden oder Dritte (Abnehmer) erwachsen.

§ 8 Weiterverkauf der Produkte
8.1
Es liegt in Ihrer alleinigen Verantwortung, dass Sie die für den Weiterverkauf der Produkte gegebenenfalls notwendige Bewilligungen oder Konzessionen besitzen.
8.2 Sie sind verpflichtet, beim Weiterverkauf der Produkte dem Abnehmer die von uns mitgelieferten Dokumentationen, Packungsbeilagen und sämtliches der Originalpackung beigelegtes Zubehör auszuhändigen.
8.3 Sie haben darüber hinaus sicherzustellen, dass Sie über ein geeignetes System der Rückverfolgung unserer Produkte mit Seriennummer verfügen, damit der Verbleib unserer Produkte auf unsere Anfragehin nachvollzogen werden kann.

§ 9 Gewährleistung
9.1
Ob ein Sachmangel vorliegt, beurteilt sich in erster Linie nach der mit Ihnen vereinbarten Beschaffenheit des Produkts. Unsere Angaben bei Vertragsschluss in Produktbeschreibungen, Fact-Sheets und Katalogen etc. sind Vertragsinhalt, sie sind aber als annähernd zu verstehen und keine zugesicherten Eigenschaften.
9.2 Unsere Haftung für Sachmängel beschränkt sich darauf, dass wir nach unserem Ermessen das Produkt nachbessern, das mangelhafte Produktdurch ein mängelfreies ersetzen oder den Kaufpreis des mangelhaften Produktes erstatten. Jede weitergehende Gewährleistung und Haftung für Sachmängel, insbesondere für Mängelfolgeschäden (z.B. Brandschäden, entgangener Gewinn, etc.) wird im gesetzlich zulässigen Rahmen wegbedungen.
9.3 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die durch Überbeanspruchung, nachlässige oder unsachgemäße Behandlung, Unterlassung erforderlicher Wartungsarbeiten, Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien vom Auftraggeber oder von dritter Seite beigestelltes Material, Anweisungen des Auftraggebers oder Montagearbeiten Dritter verursacht wurden. Auch sind dies äussere Einflüsse, die die Funktion der Anlagebeeinträchtigen (bspw. aussergewöhnliche Veränderungen der Umgebungsbedingungen wie Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Staub), die zurückzuführen sind.
9.4 Nach Lieferung der Produkte sind Sie verpflichtet, diese umgehend bezüglich der Menge, Qualität und Transportschäden zu untersuchen und uns allfällige Mängel schriftlich anzuzeigen. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, verwirken Ansprüche aus bei einer übungsgemässen Untersuchung erkennbaren Sachmängeln, wenn Sie uns diese nicht innert sieben (7) Tagen nach Übergabe der Produkte am Erfüllungsort schriftlich angezeigt haben.
9.5 Ansprüche aus anderen Sachmängeln verwirken vorbehältlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung, wenn Sie uns diese nicht innert sieben (7) Tage nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innert zwei (2) Jahre, wenn Sie in der Eigenschaft als Konsument handeln, bzw. innert einem (1) Jahr, wenn Sie geschäftlich tätig sind, nach Lieferung des Produkts schriftlich anzeigen. Den Beweis des Kauf- / Lieferdatums sowie der rechtzeitigen Mängelrüge haben Sie zu erbringen.
9.6 Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt.

§ 10 Haftungsbegrenzung
10.1
Unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für das Verhalten von Hilfspersonen und Substituten wird im gesetzlich zulässigen Umfang wegbedungen. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produktehaftpflichtgesetz.
10.2 Für Ansprüche, die von einem Abnehmer direkt gegen uns erhoben werden, haften Sie, sofern der Anspruch auf Ihrem Verschulden, insbesondere ungenügender Information durch Sie, zurückzuführen ist. Sie haben jedes Produkt, das Gegenstand eines Anspruchs aus Sachgewährleistung wurde, während mindestens 6 Monaten seit Kenntnis des Anspruchs aufzubewahren, damit wir das Produkt prüfen können.

§ 11 Force Majeure (höhere Gewalt)
11.1
Wir behalten uns das Recht vor, Lieferungen zu verzögern, die Liefermenge zu verringern oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn ein Fall höherer Gewalt eintritt, z. B. behördliche Anordnungen, Krieg, Terrorismus, Epidemie, Pandemie, Streik, Störungen bei den Lieferanten, Lieferblockaden, Überschwemmungen, Feuer und Rohstoffmangel.
11.2 Ist ein Versand der Produkte aufgrund eines Falles höherer Gewalt unmöglich, werden wir die Produkte auf Ihre Kosten und Gefahr einlagern. Durch die Einlagerung wird unsere Leistungsverpflichtung erfüllt.

§ 12 Datenschutz
12.1
Sie willigen ausdrücklich ein, dass wir Ihre im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhobenen Daten, inklusive personenbezogene Daten, zum Zweck der Auftragsbearbeitung, Vertragsverwaltung, Bearbeitung von Gewährleistungsfällen, umfassenden Betreuung und Beratung, sowie für statistische Auswertungen und zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen bearbeiten. Die Daten werden nur so lange bearbeitet, wie es nötig ist, um den Verwendungszweck zu erfüllen. Nach Wegfall des Verwendungszwecks werden die Daten vollständig gelöscht.
12.2 Wir bearbeiten Ihre Daten gestützt auf Art. 4 und 6 des Schweizerischen Datenschutzgesetzes.
12.3 Sie haben jederzeit das Recht, kostenlos Auskunft über Ihre bearbeiteten Personendaten zu erhalten und diese allenfalls zu berichtigen, die weitere Verwendung dieser Personendaten einzuschränken oder zu untersagen bzw. die Einwilligung zur weiteren Datenbearbeitung zu widerrufen, Widerspruch gegen die weitere Bearbeitung einzulegen und die Personendatenlöschen zu lassen, soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflichtentgegensteht oder die Personendaten zwingend zur Vertragserfüllung benötigtwerden.
12.4 Im Falle einer Änderung der Kontakt- oder Rechnungsdaten während laufender Vertragsbeziehung sind Sie für deren rechtzeitige Aktualisierung bei uns verantwortlich.
12.5 Sie können uns betreffend Datenbearbeitung auf folgender Adresse kontaktieren:
office@euroda.ch

§ 13 Geheimhaltung
13.1
Sie sind verpflichtet, Geschäftsgeheimnisse, Informationen und vertrauliche Unterlagen, die Sie von uns erhalten haben, geheim zu halten und nur für den Zweck der Erfüllung des Vertrages zu gebrauchen. Sie verpflichten sich, Ihren Arbeitnehmern und Erfüllungsgehilfen identische Geheimhaltungsverpflichtungen aufzuerlegen. Diese Pflicht zur Geheimhaltung gilt nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen Ihnen und uns weiter.

§ 14 Kündigung
14.1
Wir haben das Recht, den Vertrag mit Ihnen mit sofortiger Wirkung zu kündigen und weitere Lieferungen zu unterlassen, wenn

a. Sie mit den Zahlungen vierzehn (14) Tage nach Zusendung einer Mahnung in Verzug sind;

b. ein Konkurs- oder Nachlassverfahren gegen Sie anhängig gemacht wird oder Sie zahlungsunfähig werden;

c. Sie Ihre vertraglichen Pflichten aus diesen AGB odersonstigen Vereinbarungen zwischen uns verletzt haben und nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach unserer schriftlichen Mahnung den vertragsgemässen Zustand wiederherstellen.

§ 15 Vertragsänderungen
15.1
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages (inklusive dieser Bestimmung) bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Form.

§ 16 Benachrichtigungen
16.1
Alle Mitteilungen von Ihnen an uns sindschriftlich an unsere Postadresse oder E-Mail-Adresse, wie im jeweiligenVertrag vereinbart oder später angezeigt, zu richten.
16.2 Unter der schriftlichen Form werden sowohl Mitteilungen per Brief als auch per E-Mail verstanden.

§ 17 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
17.1
Die vorliegenden AGB sowie sämtliche übrigen Vereinbarungen zwischen Ihnen und uns, welche den Verkauf oder die Lieferung von Produkten betreffen, unterstehen schweizerischem Recht unter Ausschluss des anwendbaren Kollisionsrechts und des Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
17.2 Der Gerichtstand für alle Streitigkeiten in Verbindung mit dem Verkauf oder der Lieferung der Produkte ist unser Geschäftssitz, gegenwärtig in Widnau SG. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, die Klage an Ihrem Wohnsitzgericht zu erheben.